Verpackungsverordnung
Als Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind wir nach § 6 Abs. 1 VerpackV zu deren Rücknahme und Verwertung verpflichtet. Wir sind durch die Beteiligung an dem System des Grünen Punktes für Rückhol-Systeme von dieser Pflicht vollständig befreit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an
Tel 09561-630487
oder schriftlich an info@nadelspass.de
Die restentleerte Verpackung kann auch von Ihnen entsorgt werden.











