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Verpackungsverordnung

Als Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind wir nach § 6 Abs. 1 VerpackV zu deren Rücknahme und Verwertung verpflichtet. Wir sind durch die Beteiligung an dem System des Grünen Punktes für Rückhol-Systeme von dieser Pflicht vollständig befreit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an
Tel 09561-630487
oder schriftlich an info@nadelspass.de

Die restentleerte Verpackung kann auch von Ihnen entsorgt werden.